Gebühren - nehmen Sie uns unter die Lupe!

Wir setzen auf Transparenz, auch bei den Kosten - Für alle Leistungen erhalten Sie von uns ein Angebot für Ihr Unternehmen bzw. Ihre Bedürfnisse mit der jeweiligen fixen Gebühr bzw. dem zu berechnenden Stundensatz.

 

Mithilfe unten genannter Angaben, können wir Ihnen dieses jederzeit vorab per Email, Fax oder Post zukommen lassen. Selbstverständlich erörtern wir sämtliche Details auch gerne mit Ihnen bei einem ersten, persönlichen Kennenlernen.

 

 

Sämtliche Daten und Auskünfte Ihrerseits werden von uns selbstverständlich streng vertraulich behandelt. 

 

Finanzbuchhaltung*:

 

Unsere Gebühren in der Finanzbuchhaltung* richten sich nach der Wertgebührtabelle (Stand 01/2016) des b.b.h - Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter. Hier werden die Gebühren zum einen nach dem Jahresumsatz des Unternehmens, zum anderen –mithilfe einer Staffelung- nach dem Aufwand der Buchhaltung* (bspw. Sind die Belege bereits vorsortiert oder handelt es sich um die berühmte „Buchhaltung* im Schuhkarton“) berechnet. So können wir Ihnen direkt einen fixen Wert nennen, mit dem Sie monatlich kalkulieren können.

 

Hier einige Beispiele:

 

Wenn wir die Belege beispielsweise bereits vorsortiert bei Ihnen abholen, ohne dass sich ein Mehraufwand (z. B. durch viele, fehlende Belege) ergibt, beläuft sich die monatliche Gebühr bei einem Jahresumsatz

von 25.000€ netto, auf 40,50€ zzgl. USt.

 

Bei einem Jahresumsatz von 50.000€ netto auf 52,50€ zzgl. USt.

Bei einem Jahresumsatz von 70.000€ netto auf 58,50€ zzgl. USt.

Bei einem Jahresumsatz von 100.000€ netto auf 70,50€ zzgl. USt.

Bei einem Jahresumsatz von 150.000€ netto auf 90,50€ zzgl. USt.

Bei einem Jahresumsatz von 250.000€ netto auf 122,50€ zzgl. USt.

 

(...)

 

Diese monatlichen Leistungen sind für Sie zudem steuerlich absetzbar.

 

Zusätzliche, sonstige Arbeiten werden nach Zeitgebühr/Stundensatz berechnet.

 

 

 

lfd. Lohn- & Gehaltsabrechnung:

 

Die Gebühren Ihrer laufenden Lohn- & Gehaltsabrechnung richten sich ebenfalls nach der Wertgebührtabelle (Stand 01/2016) des b.b.h - Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter. Hierbei handelt es sich um einen monatlichen Festpreis, pro Monat und Mitarbeiter, der sich an der Zahl der abzurechnenden Mitarbeiter orientiert. Wir erstellen für Sie die lfd. Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung Ihrer Mitarbeiter/innen, inkl. der Anfertigung der Lohnsteueranmeldung und dazugehörigen Meldungen an Sozialversicherungen und Berufsgenossenschaft.

 

Zur Zeit, berechnen wir folgende Gebühren:

 

bis 5 AN 12,50€ zzgl. USt. pro Monat/Mitarbeiter/in

 

5-10 AN 11,50€ zzgl. USt. pro Monat/Mitarbeiter/in

 

10-20 AN 11,00€ zzgl. USt. pro Monat/Mitarbeiter/in

 

20-30 AN 10,50€ zzgl. USt. pro Monat/Mitarbeiter/in

 

30-40 AN 10,00€ zzgl. USt. pro Monat/Mitarbeiter/in

 

über 40 AN 9,50€ zzgl. USt. pro Monat/Mitarbeiter/in

 

 

 

Selbstverständlich sind auch diese Leistungen für Sie steuerlich absetzbar!

 

 

Zusätzliche, sonstige Arbeiten werden nach Zeitgebühr/Stundensatz berechnet.

 

 

Einmalige betriebswirtschaftliche Beratungen und Besprechungen:

 

Sämtliche Leistungen im Rahmen der einmaligen betriebswirtschaftlichen Beratungen und Besprechungen, rechnen wir nach Zeitgebühr/Stundensatz ab.

 

 

Betriebswirtschaftliche Beratung/Hilfestellung zur Existenzgründung:

 

 

Sämtliche Leistungen im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Beratung/Hilfestellung zur Existenzgründung, rechnen wir nach Zeitgebühr/Stundensatz, je nach Umfang der benötigten Hilfestellung, ab. (Außer bei der Buchung des Starterpaketes für Gründer/innen, näheres dazu hier

 

 

 

Brüder-Busch-Straße 29

53721 Siegburg

Tel.:   02241/14608 65

Fax:   02241/14608 67

Email: info@finanztime.de

 

Lage- und Anfahrtsbeschreibung

 

Öffnungszeiten:

nach Vereinbarung

 

 

* Unsere Dienstleistungen im Bereich der Buchhaltung umfassen das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle, die lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnungen und das Fertigen der lfd. Lohnsteueranmeldungen.

 

Wir weisen darauf hin, dass alle unsere Dienstleistungen gemäß §6 Nr. 4 StBerG ausgeführt werden.

Es erfolgt keine steuerliche Beratung.  

Ab sofort sind wir bei Fragen rund um unsere Dienstleistungen noch einfacher für Sie erreichbar - per Skype-Chat:

oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückruf-Service:

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